Preise und Leistungen
Ausschreibende Unternehmen

persofaktum interim ist für Auftraggeber kostenlos.

Voraussetzung für die Nutzung ist ein tatsächlich zu vergebender Auftrag. Die Plattform darf nicht zu Benchmark-Zwecken genutzt werden.

Nur wenn ein durch persofaktum interim vermittelter Interim Manager in ein festes Anstellungsverhältnis übernommen wird, beträgt die Vermittlungsgebühr 25% des Jahresbruttogehalts des Kandidaten.

Interim Manager

Die Registrierung und die Aufnahme Ihrer Profildaten bei persofaktum interim ist kostenfrei.

Erhält ein Interim Manager, dessen Kontaktdaten ein Auftraggeber aufgrund einer eingestellten Bewerbung des Dienstleisters angefordert hat, innerhalb von 36 Monaten ab Kontaktfreischaltung von dem Autraggeber einen Auftrag, beträgt die Vergütung für den Interim Manager 19% der vereinbarten Vergütung ohne Umsatzsteuer des geschlossenen Vertrags zwischen Auftraggeber und Interim Manager (nachstehend der „Vergütungsanspruch“). Notwendige Reisekosten des Interim Managers, die nicht vom Auftraggeber übernommen werden, können bei Vorlage entsprechender Belege, maximal in Höhe von 10% der vereinbarten Vergütung ohne Umsatzsteuer des geschlossenen Vertrags zwischen Auftraggeber und Interim Manager, für die Berechnung des Vergütungsanspruchs von persofaktum interim abgezogen werden (nachstehend die „Nettovergütung“). Der Vergütungsanspruch entsteht also auch bei wiederholten, zusätzlichen und neuen Verträgen zwischen Auftraggeber und Interim Manager für einen Zeitraum von 36 Kalendermonaten ab dem Zeitpunkt von der Kontaktfreischaltung. Entscheidend für den Vergütungsanspruch ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht der (spätere) Zeitpunkt der Leistungserbringung oder Rechnungsstellung durch den Interim Manager. Auch Leistungen/Aufträge, die unter einem Rahmenvertrag erbracht werden, sind provisionspflichtig, wenn der Rahmenvertrag innerhalb des 36-Monats-Zeitraumes seit Kontaktfreischaltung geschlossen wird.

Der Vergütungsanspruch entsteht auch, wenn der Interim Manager über mit ihm selbst verbundene Unternehmen (mittelbare oder unmittelbare Beteiligung) oder mit verbundenen Unternehmen (mittelbare oder unmittelbare Beteiligung) des Auftraggebers kontrahiert. Dies gilt ebenso für Subunternehmen, Kooperationspartner, Angehörige oder gleich gelagerte Gruppen. Jegliche Umgehungskonstellationen lassen den Vergütungsanspruch nicht entfallen.

Der Vergütungsanspruch entsteht jeweils mit Abschluss des jeweiligen Vertrags bzw. der jeweiligen Beauftragung.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht übertragbar.

Sowohl für Auftraggeber als auch Interim Manager gilt eine umfassende Informationsverpflichtung gegenüber persofaktum. Dies betrifft u. a. (Folge-)Verträge, Rechnungen und ergänzende Vereinbarungen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht übertragbar.
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